Offerte
Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der aperolino GmbH

01Leistung

Die aperolino GmbH (nachfolgend «aperolino») verpflichtet sich, Aufträge sorgfältig, fachgerecht sowie termingerecht auszuführen. aperolino gewährleistet die ordnungsgemässe Durchführung des vereinbarten Anlasses.

02Auftragsbestätigung

Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich (z. B. per Unterschrift oder E-Mail-Bestätigung) annimmt.

Die unterzeichnete Offerte gilt als verbindliche Auftragsbestätigung.

Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarte Offerte hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt.

03Preise

Es gelten die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

aperolino behält sich vor, Preise je nach Saison, Nachfrage oder aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (insbesondere Energiekrisen, Lieferengpässe oder erhebliche Kostensteigerungen bei Energie, Waren oder Personal) angemessen anzupassen.

Massgeblich sind in jedem Fall die Preise der bestätigten Offerte.

Dauert der Event länger als vereinbart, werden die zusätzlichen Einsatzstunden verrechnet.

Derzeit werden keine Nachtzuschläge auf Personalkosten erhoben (Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung).

04Gültigkeit des Angebots

Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

05Annullierung durch den Auftraggeber

Bei einer Annullierung nach erfolgter Auftragsbestätigung werden folgende Kosten fällig:

  • ◆Mehr als 3 Monate vor dem Event: CHF 700
  • ◆60 Tage vor dem Event: 60 % der Auftragssumme, mindestens CHF 500
  • ◆30 Tage vor dem Event: 70 % der Auftragssumme, mindestens CHF 500
  • ◆14 Tage vor dem Event: 80 % der Auftragssumme
  • ◆Weniger als 10 Tage vor dem Event: 100 % der Auftragssumme

06Höhere Gewalt und Energiekrisen

(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Krankheit sowie Energiekrisen (insbesondere Strom-, Gas- oder Treibstoffmangel oder behördliche Einschränkungen der Energieversorgung), die ausserhalb des Einflussbereichs von aperolino GmbH liegen, berechtigen aperolino, die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen, anzupassen oder zu verschieben.

(2) In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.

(3) Sollte die Durchführung des Events aufgrund von Energieknappheit oder erheblich gestiegenen Energie- oder Beschaffungskosten wirtschaftlich wesentlich erschwert werden, ist aperolino berechtigt, angemessene Preisanpassungen vorzunehmen. Der Auftraggeber wird darüber frühzeitig informiert.

(4) Kann der Event aufgrund solcher Umstände nicht durchgeführt werden, sind bereits entstandene Aufwendungen durch den Auftraggeber zu ersetzen.

(5) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

07Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderliche Infrastruktur (insbesondere Stromanschlüsse und ggf. Wasser) in funktionsfähigem und ausreichendem Zustand zur Verfügung steht.

Fehlende oder unzureichende Infrastruktur kann zu Einschränkungen der Leistung führen, ohne dass daraus Ansprüche gegen aperolino entstehen.

08Wetterbedingungen (Outdoor-Events)

Bei Outdoor-Veranstaltungen findet der Anlass grundsätzlich auch bei ungünstigen Wetterbedingungen statt, sofern die Durchführung zumutbar und sicher ist.

Der Auftraggeber ist für geeignete Schutzmassnahmen (z. B. Überdachung) verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

09Lebensmittel und Allergien

aperolino übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, sofern diese dem Anbieter nicht vorgängig ausdrücklich mitgeteilt wurden.

Der Auftraggeber ist verantwortlich, entsprechende Informationen rechtzeitig weiterzugeben.

10Marketing

aperolino ist berechtigt, Veranstaltungen zu Marketingzwecken (z. B. auf Social Media) zu dokumentieren und zu veröffentlichen.

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

11Haftung

aperolino haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Mitarbeitenden verursacht wurden.

Für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber bzw. die verursachende Person.

12Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

13Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

14Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der aperolino GmbH.