01Leistung
Die aperolino GmbH (nachfolgend «aperolino») verpflichtet sich, Aufträge sorgfältig, fachgerecht sowie termingerecht auszuführen. aperolino gewährleistet die ordnungsgemässe Durchführung des vereinbarten Anlasses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der aperolino GmbH
Die aperolino GmbH (nachfolgend «aperolino») verpflichtet sich, Aufträge sorgfältig, fachgerecht sowie termingerecht auszuführen. aperolino gewährleistet die ordnungsgemässe Durchführung des vereinbarten Anlasses.
Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich (z. B. per Unterschrift oder E-Mail-Bestätigung) annimmt.
Die unterzeichnete Offerte gilt als verbindliche Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarte Offerte hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt.
Es gelten die in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
aperolino behält sich vor, Preise je nach Saison, Nachfrage oder aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (insbesondere Energiekrisen, Lieferengpässe oder erhebliche Kostensteigerungen bei Energie, Waren oder Personal) angemessen anzupassen.
Massgeblich sind in jedem Fall die Preise der bestätigten Offerte.
Dauert der Event länger als vereinbart, werden die zusätzlichen Einsatzstunden verrechnet.
Derzeit werden keine Nachtzuschläge auf Personalkosten erhoben (Stand zum Zeitpunkt der Angebotserstellung).
Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Bei einer Annullierung nach erfolgter Auftragsbestätigung werden folgende Kosten fällig:
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemien, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Krankheit sowie Energiekrisen (insbesondere Strom-, Gas- oder Treibstoffmangel oder behördliche Einschränkungen der Energieversorgung), die ausserhalb des Einflussbereichs von aperolino GmbH liegen, berechtigen aperolino, die Leistung ganz oder teilweise auszusetzen, anzupassen oder zu verschieben.
(2) In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.
(3) Sollte die Durchführung des Events aufgrund von Energieknappheit oder erheblich gestiegenen Energie- oder Beschaffungskosten wirtschaftlich wesentlich erschwert werden, ist aperolino berechtigt, angemessene Preisanpassungen vorzunehmen. Der Auftraggeber wird darüber frühzeitig informiert.
(4) Kann der Event aufgrund solcher Umstände nicht durchgeführt werden, sind bereits entstandene Aufwendungen durch den Auftraggeber zu ersetzen.
(5) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderliche Infrastruktur (insbesondere Stromanschlüsse und ggf. Wasser) in funktionsfähigem und ausreichendem Zustand zur Verfügung steht.
Fehlende oder unzureichende Infrastruktur kann zu Einschränkungen der Leistung führen, ohne dass daraus Ansprüche gegen aperolino entstehen.
Bei Outdoor-Veranstaltungen findet der Anlass grundsätzlich auch bei ungünstigen Wetterbedingungen statt, sofern die Durchführung zumutbar und sicher ist.
Der Auftraggeber ist für geeignete Schutzmassnahmen (z. B. Überdachung) verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
aperolino übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, sofern diese dem Anbieter nicht vorgängig ausdrücklich mitgeteilt wurden.
Der Auftraggeber ist verantwortlich, entsprechende Informationen rechtzeitig weiterzugeben.
aperolino ist berechtigt, Veranstaltungen zu Marketingzwecken (z. B. auf Social Media) zu dokumentieren und zu veröffentlichen.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
aperolino haftet ausschliesslich für Schäden, die nachweislich durch eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Mitarbeitenden verursacht wurden.
Für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, haftet der Auftraggeber bzw. die verursachende Person.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der aperolino GmbH.